O presente documento é a fundamentação da moção apresentada à direção da Federação Sínodal, reunida em 11 e 12 de março de 1958, e que propunha a reorganização dos limites intersinodais. Um dos pontos de discussão era a fusão do Sínodo Evangélico-Luterano de santa Catarina, Paraná e Outros Estados e da Associação Evangélica de Comunidades de Santa Catarina e Paraná.
Transcrição do Documento
Begruedung des Antrages zu Punkt 15 des Protokolls der Sitzung des Rates des Bundes der Synoden (Evang.Kirche luth.Bekenntnisses) am 11.und 12.Maerz 1958 in São Leopoldo.
Punkt 15, Abschnitt 2 und 3 (Synodale Gebitsanderung).
Die Gruedung des "Bundes der Synoden" bedeutete fuer jede der Gliedsynoden einen Markstein ihrer geschichtlichen Entwiklung. Aus haertesten Anfaengen heraus gestaltete sich allmaehlich erst, was wir heute Synode nennen. Lebten die einzelnen Gemeinden, die geistlich betreut wurden zuerst zusammenhanglos nebeneinander, so brach sich im Laufe der Zeit doch der Wille Bahn, sich zusammen zuschliessen. Wie die Gemeinden selbst oftmals in ihrer Existenz bedroht waren, so auch die einzelne Synode. Das Gefuehl, auf sich allein angewiesen zu sein, der weite Raum des Enwandererlandes und der stark Wille zur Unabhaengigkeit gab dem Freiheits-Gedanken Nahrung genug, so dass das Autoritaetsprinzip im Kirchl. Raum eher abgelehnt als angenommen wurde. Wer die Geschichte seiner Synode verfolgt, wird immer wieder auf diesen Punkt stossen und wer einige Jahrzehnte in der hiesigen Gemeinde –und Synodalarbeit steht, weiss es, dass dieser demokratische Gedanke noch nicht voellig ueberwunden ist.
Der Wille zur Selbsthauptung fand auch im Blick einzelne Synode, die sich ihre Rechtsordnung schaffte, lebhaften Ausdruck. Dies fuehrte oftmals zu Kaempfen, die zwischen zwei Synoden ausgetragen wurden und mehr Schaden als inneren Gewinn brachten.
Der Anschluss unserer Synoden an den Evangelischen Kirchenbund, dem spaeteren Kirchlichen Aussenamt hat, zu einer Ueberbrueckung der scheinbaren Abgruende und zu einem friedlicheren Nebeneinander der Synoden gefuehrt. Jede Synode behielt ihre eigenen Rechte, was seitens des Kirchl.Aussenamtes der "Lutherischen Kirche" gegenueber zum Ausdruck kam, dass Praeses F.Schluenzen DD auch zugleich als Vertreter des Kirchl.Aussenamtes innerhalb seiner Synode ernannt worden war.
Die grossen Noete der Kriegsjahre, die unsere Synoden unterschiedslos zu traggen hatten, das "Auf-sich-gestellt-sein", als alle Verbindungen mit der Mutterkirche abgeschnitten waren, und die Scweren gemeinsamen Aufgaben unmittelbar nach dem Krieg haben den Gedanken eines zusammenschlusses der vier evang.Synoden reifen lassen und die fuehrenden Maenner der einzelnen Synoden veranlasst, die Gruedung eines Bundes der Synoden scharf ins Auge zu fassen.
Praeses Schluenzen DD, dessen Name in diesem zusammenhang mit dem des spaeteren ersten Praeses des BdS. D.Dohms, gennant werden darf, schreibt von der ersten Praesidenkonferenz, die 1946 stattgefunden hat, dass "die Bekenntnisgrundlage der 4 Synoden festgestellt worden sei" und "dass sich erwiesen haette, dass alle 4 Synoden sich auf Grund der heiligen Schrift zu den Symbolen Dr.Martin Luthers bekannten, vornehmlich der Augsburgischen Konfession und Luthers Kleinem Katechismus". D.Dohms fuehrt anlaesslich der ersten Kirchenversammlung im Jahre 1950 aus: "Diese Kirche ist bekenntnismaessig bestimmt durch die Augsburgische Konfession und Luthers Kleinem Katechismus, gehoert in die Familie der von der Reformation Martin Luthers gepraegten Kirchen und wird das, wenn sie sich, wie wir hoffen, bald nicht mehr "Federação Sinodal" (Synodalbund) sondern Kirche nennt, in ihrem Namen zum Ausdruck bringen". Wir wissen, dass diese Hoffnung auf der zweiten Kirchenversammlung 1954 in Erfuellung ging. Es ist nicht zu leugnun, dass dieser Zusammenschluss Umdenken und den Willen zur Neuorientirung verlangte. Die einzelnen Synoden, die bisher mehr oder weniger ihren Partikularinteressen nachgingen, mussten sich nun den grossen gesamtkirchl. Aufgaben zuwenden. Es galt sich den wichtigeren Gesichtspunkten ein-und unterzuordnen. Wohl hat bis heute noch jede Synode ihre eigene Verwaltung und synodale Ordnung. Es darf ruehmend hervorgehoben werden, dass von kleiner Seite der Versuch gemacht worden war, irgend eine Synode in der Ausuebung ihrer Rechte und Pflichten, die sie als synodale koerperschaft hat, zu hindern, oder gar zu bevormunden. D.Dohms, der Praeses des BdS, der zugleich auch Praeses der groessten Gliedsynode war, war viel zu klug und in seinem theologischen Denken zu sauber, als dass er nur andeutungsweise den Versuch gemachthaette, einer Entwicklung vorzugreifen, die Zeit noetig hat, um auszureifen.
Nun sind seit jenen Tagen, als von den Praesiden der einzelnen Synoden das Ziel: Schaffung eines Bundes der Synoden, ins Auge gefasst worden war, 12 Jahre vergangen und die Entwicklung hat gezeigt, dass ein Zusammen wachsen der Gliedsynoden seitens der Pfarrer und vielleicht noch mehr seitens der Gemeinden äusserst begruesst wurde. Diese Dinge haben sich entwickelt, so dass von einem gewaltsamen, unnuerchternen Vorwaertsdraengen in keiner Weise die Rede sein kann. Wir haben dabei nur gewonnen. Mehr als es frueher geschehen konnte, haben wir uns hinter die gesamtkirchlichen Aufgaben stellen koennen. Die Opferwilligkeit hat betraechlich zugenommen. Gegensaetze zwischen manchen hart an der Synodalgrenaze gelegenen Gemeinden konnten gemildert werden. Der Bund der Synoden, mit seinen mehr als 500000 Seelen tritt nach aussen hin in Erscheinung und kann von kath.Seite, wie auch von anderen Dominationen nicht mehr uebergangen werden. Eine einheitliche Urlaubs-Besoldungs-und Disziplinarordnung laesst erkennen, dass unsere Synoden auf dem Wege sind, ihre Lieblings und Sonderinteressen zurueckzustellen, um dem grossen Gedanken der inneren und äusseren Gestaltung der "Evangelischen Kirche lutherischen Bekenntnisses" Raum zu geben.
Der geschichtliche Entwicklung der einzelnen Synoden hat im Laufe der vielen Jahrzehnte dahin gefuehrt –die Riograndenser Synode ausgenommen, die ein geschlossenes Gebiet verwaltet- dass ihre Gemeinden, regional gesehen, bunt ineinander liegen. Greifen wir einige Beispiele heraus: Die Gemeinde Indaial, die zur luth.Kirche gehoert, liegt eingeklemmt zwischen den angrenzenden Gemeinden der Ev.Synode von Santa Catarina und Paraná. Die Aussengemeinden Benedito Novo liegt naeher am Pfarrsitz der zur Ev.Synode gehoerenden Gemeinde als an demdes [sic] Pfarrers von Indaial. Eine Kirche, die von Itoupava bedient wird, liegt kaum 500 m vom Pfarrhaus in Massaranduba entfernt. Die Gemeinden der Evang. Synode von Sta.Catarina, Corupá, São Bento und Rio Negro-Mafra liegen an der Bahnstrecke Canoinhas und Porto união, deren Gemeinden zur Luth.Kirche gehoeren. Die Gemeinde Paranás, Toledo, Maringá, Rolandia, Riograndense, Ponta Grossa und Castro sind synodal der Luth.Kirche angeschlossen, waehrend die Gemeinde Curitiba zur Ev. Synode von Sta.Catarina und Paraná gehoert. Zwischen dem synodalen Gebiet der luth.Kirche in Sta. Catarina, Paraná und Espirito Santo, liegen der Staat S.Paulo und der Distrito Federal, wo die Mittelbrasilianische Synode arbeitet.
Wir muessen uns heute doch fragen, ob frei aller Wertschaetzung der geschichtlichen Entwicklung der Synoden dieser Status unter allen Umstaenden und fuer alle Zeiten beibehalten werden muss, oder ob eine regionale Gebietsteilung ins Auge zu fassen, nicht viel ratsamer waere. Welche Gruende sollten uns abhalten, diesem Gedanken naeher zu treten? Bekenntnismaessig muessten wir doch wohl wissen, wohin wir gehoeren! Die Bezeichnung "Evang.Kirche lutherischen Bekentnisses" kann fuer uns nicht nur Aushaengeschild und Propagandaschild sein, sondern innerste Verpflichtung, die unser kirchl.Handeln bestimmt. Der Hinweis auf die geschichtliche Entwicklung der Einzelsynode und ihres Sondercharakters duerfte wohl kaum ein ueberzeugendes Argument gegen den Anfang einer neuen geschchlichen Entwicklung sein, in der auch menschliche Faktoren mitbestimmend sind.
Wie sahe die neue Gebietsteilung aus? Ohne Anspruch auf Vollstaendigkeit oder gar Durchfuehrung meiner Gedanken zu erhaben, wuerde ich vorschlagen, dass die Gemeinden in Santa Catarina und Paraná einen Synodalkoerper bilden, wie die Riograndenser Synode. Ebenso auch die Gemeinden von São Paulo bis Esp.Santo. Es entstuendenalso neben der Riograndenser Synode zwei Synoden, die geografisch geeint, d.h.regional zusammengeschlossen, stark genug waeren, um je einen hauptamtlichen Praeses zu tragen, der sich rein den synodalen Aufgaben zuwenden koennte, und, da er an keine Gemeinde gebunden ist, auch die noetige Zeit faende, seine Pfarrer und ihre Gemeinden zu besuchen. Jede dieser beiden Synoden wuerde, wie Rio Grande, ihr eigenes Synodalblatt herausgeben. Die Frauen-wie die Jugendarbeitet koennte intensiviertwerden und die Mittel fuer gesamtkirchliche Aufgaben innerhalb der eigenen Synode, wuerden wesentlich leichter beschafft werden koennen. Ausbildungsstaetten fuer diakonische Kraefte oder Katecheten sollte es doch wohl nicht nur in Rio Grande und Espirito Santo geben! Zeit, Kraft und Geld wuerde auf diese Weise gespart und dem inneren Aufbau der Arbeit zugute kommen. Die Gemeinden, ganz gleich welcher Synode sie angehoert haben, wuerden sich als eine Gemeinschaft fuehlen und oftmals noch genaehrt Gegensaetze einzelner Gemeinden beider Synoden wuerden voellig gegenstandslos sein werden. Nicht zuletzt bedeutet dieser Schritt auch eine ungeheure Erleichterung der Arbeit der Praesident und ganz besonders der Praeses des BdS, der die Gesamtleitung der Kirche in Haenden hat.
Ich bin davon ueberzeugt, dass der Weg zur Verwirklichung dieses Vorschlags gangbar ist, wenn auf Pfarrkonferenzen und auf den kreis-und Synodalversammlungen Arbeit geleistet wird, wenn wir uns nicht von nichtigen kirchenpolitischen Gesichtspunkten leiten lassen, wenn wir ganz offen un ehrlich zueinander sind, wenn wir als Glieder einer Kirche zusammenstehen und wenn wir die Frage des Bekenntnisses ernst nehmen, das Evangelium von Jesus Christus bezeugen und die Einigkeit des Glaubens und Bekennens als Evang.Kirche lutherischen Bekenntnisses mit aller Hingabe pflegen und foerdern.
Joinville, den 9.Mai 1958
Fr.Wüstner, DD, Präses